Weitere veranlasste Anfragen an Behörden und Mandatsträger und Antworten in chronologischer Reihenfolge:
Zusammenfassung der Antwort:
In der Zeit vom 17.1.2014 bis 20.1.2015 wurden in der Ortsmitte Heimerdingen "lufthygienische Messungen" durchgeführt. Die Durchführung der
Messungen erfolgte in enger fachlicher Abstimmung mit der LUBW. Ziel der Messungen war es, das lufthygienische Belastungsniveau im Ortskern von Heimerdingen im Umgebungsbereich der Kreuzung der L
1177/K 1653 zu ermitteln. Der Luftschadstoff NO2 (Stichstoffdioxid) wurde als anerkannter Indikator für eine möglicherweise erhöhte verkehrsspezifische Belastung gewählt.
Im Ergebnis lag der Jahresmittelwert für NO2 in Heimerdingen bei 33 μg/m3. Damit wurde in diesem Messzeitraum der Grenzwert von 40 mg/m3 für das Kalenderjahr nach
der 39. BImSchV eingehalten.
Zum Thema Lärm: Flüsterasphalt wurde für Heimerdingen zwar im Lärmaktionsplan beschlossen, aber da man für die Landes- und Kreisstraßen der Ortsdurchfahrt nicht zuständig sei und das alles rechtlich nicht bindend sei, gibt es auch keinen Flüsterasphalt.
Bezüglich des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Umsetzung der Südumfahrung wartet die Stadt darauf, dass das Verkehrsministerium einen Entwurf vorlegt.
Anmerkungen zu diesen Messergebnissen:
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Zusammenfassung der denkbar knappen Antwort:
Die LUBW hat in der Vergangenheit keine Luftmessungen in Heimerdingen durchgeführt und auch nicht die Absicht, künftig derartige Messungen im Heimerdingen durchzuführen. Von den o. a. Messungen 2014/2015 (angeblich in enger Abstimmung mit der LUBW erfolgt), weiß die LUBW offensichtlich nichts.
Aus "Kapazitätsgründen" kann - oder will - die LUBW auch im Auftrag der Bürgerinitiative Heimerdingen keine Immissionsmessungen durchführen.
Zum Thema Luftreinhalteplan verweist die LUBW auf die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Lärm: Für die Lärmkartierung in 2012 hat die LUBW die Verkehrsbelastungszahlen aus 2010 herangezogen. Damals hatte Heimerdingen angeblich nicht die erforderliche Verkehrsmenge von 8200 Kfz pro Tag. Das heute 12.000 - 14.000 Kfz pro Tag durch Heimerdingen fahren, ist der LUBW wurscht.
Bezüglich des Lärmaktionsplans verweist die LUBW auf die Zuständigkeit der Gemeinde Ditzingen.
Auf die gestellten Anträge geht die LUBW gar nicht ein.
Zusammenfassung der völlig unzureichenden Antwort:
Wir hatten einen Antrag gestellt, die Luftschadstoffbelastung durch geeignete Maßnahmen in Heimerdingen zu
senken und als geeignete Maßnahme konkret ein Lkw-Durchfahrtsverbot für Lkw ab 3,5 Tonnen (L1177, L 1140 und K1653) beantragt.
Auf diesen Antrag geht das RegPräs gar nicht ein (außer im Betreff der Antwort). D. h. das Schreiben beschäftigt sich nicht mit dem Antrag sondern Herr Trautmann gibt ein paar allgemeine Informationen zur Rechtslage und zur Zuständigkeit von Behörden.
Lapidar erklärt Herr Trautmann, dass die LUBW in Heimerdingen nicht misst, weil Heimerdingen halt nicht "zu diesem Messprogramm" gehört. Übersetzt: Heimerdinger, ihr könnt uns gern haben, so ist es und wir denken nicht mal drüber nach daran was zu ändern.
Verwaltungstrick 1: Man setzt ein Schreiben mit Datum 10.11.2016 auf und versendet es erst am 29.11.2016. Damit verkürzt man die Möglichkeit, dass die Bürgerinitiative sich noch bis zum Jahresende die Durchführung von Luftmessungen erstreiten kann.
Verwaltungstrick 2: Auf den Antrag gar nicht eingehen und so keinen Verwaltungsakt schaffen, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden könnten.